Die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder fokussiert sich auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen an Erwachsenen und Kindern. Je nach Zielgruppe können darauf aufbauend weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder vermittelt und die Bewältigung von Notfallsituationen trainiert werden.
Inhalte I – Obligatorische Themen
- eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten beachten; z. B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
- Allgemeinzustand erkrankter Kinder kontrollieren und hinsichtlich lebensbedrohlicher Situationen beurteilen
- den Notruf absetzen können
- Rettung aus einem Gefahrenbereich kennen
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Erwachsene, Kinder) und zum Wärmeerhalt durchführen können
- die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können (u. a. Kopfverletzungen)
- bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
- die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
- die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
- die Seitenlage durchführen können
- die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können (Erwachsene, Kinder)
- einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
- Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
- kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
Inhalte II – Optionale Themen
- Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen
- Maßnahmen bei Fremdkörpern in Wunden (Zecken, Insektenstiche etc.)
- Die häufigsten Kinderkrankheiten erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erstversorgung durchführen
- Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Erfrierungen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
- Knochenbrüche und Gelenkverletzungen erkennen und entsprechende
- Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, Kühlen) durchführen
- Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
- Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Sportverletzungen erkennen und versorgen
- Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Augenverletzungen erkennen und versorgen
- Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Menschen mit Behinderung, ggf. besondere zielgruppenspezifische Inhalte
Unsere Ausbildungsphilosophie für betriebliche Ersthelfer
Alle Dozenten sind im Rettungsdienst tätig und verfügen über ein breites und vielseitiges Spektrum an Fachwissen und Einsatzerfahrung. Ziel ist die optimale Vorbereitung auf Notfallsituationen im Unternehmen. Dabei steht neben theoretischem Fachwissen die Praxis im Mittelpunkt der Ausbildung. In unseren Erste Hilfe Lehrgängen benutzen wir eine hochwertige Übungsphantome und modernes Equipment, damit intensiv und effektiv trainiert werden kann.
Kostenübernahme durch die Unfallkassen
Wie viele betriebliche Ersthelfer braucht ein Unternehmen?
Nach der BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende Anzahl von betrieblichen Ersthelfern im Unternehmen zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass bei einem Unternehmen bis 20 Mitarbeiter ein betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein muss. Ab 20 Mitarbeitern richtet sich die Anzahl nach einem prozentualen Schlüssel:
- mindestens 5% der Mitarbeiter bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben
- mindestens 10% der Mitarbeiter bei allen sonstigen Betrieben
