Der betriebliche Ersthelfer ist für eine effektive und sichere Erstversorgung von akut erkrankten oder verletzten Mitarbeitern verantwortlich. Geschulte Ersthelfer überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Zudem können sie bei der Betreuung und Versorgung des Verletzten oder Erkrankten unterstützten. In unserem Seminar lernen die Teilnehmer wichtige Notfälle zu erkennen und richtige Erstmaßnahmen einzuleiten.

Die Ausbildung für betriebliche Ersthelfer dauert einen Tag und umfasst 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft und ist durch diese anerkannt.

Inhalte

  • Rechtliche Aspekte der Ersten Hilfe für Ersthelfer
  • Notfallmanagement im Betrieb und der richtige Notruf
  • Auffinden einer bewusstlosen Person
  • Durchführung einer stabilen Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung nach aktuellen Leitlinien
  • Einsatz eines Defibrillators
  • Akute Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall
  • Blutungen, Wunden und Verbrennungen
  • Gelenkverletzungen und Knochenbrüche

Unsere Ausbildungsphilosophie für betriebliche Ersthelfer

Alle Dozenten sind im Rettungsdienst tätig und verfügen über ein breites und vielseitiges Spektrum an Fachwissen und Einsatzerfahrung. Ziel ist die optimale Vorbereitung auf Notfallsituationen im Unternehmen. Dabei steht neben theoretischem Fachwissen die Praxis im Mittelpunkt der Ausbildung. In unseren Erste Hilfe Lehrgängen benutzen wir eine  hochwertige Übungsphantome und modernes Equipment, damit intensiv und effektiv  trainiert werden kann.

Kostenübernahme durch die Unfallkassen

LEBENSRETTER Erste Hilfe & Brandschutz ist eine durch die Berufsgenossenschaften anerkannte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern. Dadurch können wir die Kosten direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen. Bei einer Abrechnung über die Versicherung entstehen somit keine Kosten für Ihr Unternehmen! Unsere Kennziffer bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG lautet 8.0850.

Wie viele betriebliche Ersthelfer braucht ein Unternehmen?

Nach der BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende Anzahl von betrieblichen Ersthelfern im Unternehmen zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass bei einem Unternehmen bis 20 Mitarbeiter ein betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein muss. Ab 20 Mitarbeitern richtet sich die Anzahl nach einem prozentualen Schlüssel:

  • mindestens 5% der Mitarbeiter bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben
  • mindestens 10% der Mitarbeiter bei allen sonstigen Betrieben

Individuelle Beratung

Gerne beraten wir Sie individuell. So können Sie uns erreichen:

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