FZ8A8086

GEBÄUDERÄUMUNG/EVAKUIERUNG

Es gibt viele Gründe, warum Geschäftsräume evakuiert werden müssen.Damit im Notfall jeder Hangriff funktioniert, sind Unternehmen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Evakuierungshelfer auszubilden. Diese sollen für eine geordnete und panikfreie Räumung des Gebäudes sorgen. Ebenfalls kann das ausgebildete Personal eintreffende Rettungskräften zielgenau einweisend als ortskundiger Experte zur Verfügung stehen. Die Ausbildung beinhaltet praktische Sequenzen. Die Teilnehmer müssen selbst eine Evakuierung durchführen. Zusätzlich wird die Rauchausbreitung realitätsnah simuliert.

Natürlich gehen wir in unserem Seminar explizit auf die Besonderheiten und Gegebenheiten Ihres Unternehmens ein. Die Dauer der Ausbildung beträgt vier Stunden á 60 Minuten.

UNSER SEMINARANGEBOT:

  • Aufgaben eines Evakuierungshelfers
  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandschutz- und Notfallpläne (Alarmplan, FWP, FLP)
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten von menschen im Schadenfall
  • Evakuierung und Räumung
  • Alarmpläne und Brandschutz-Verordnungen
  • Schwierigkeiten und Probleme
  • Übungen richtig durchführen
  • Praktische Übungssequenzen

 

Individuelle Beratung

Gerne beraten wir Sie individuell. So können Sie uns erreichen:

Lebensretter
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.